I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind Vertragspartner.
- Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen – ausgenommen bei:
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
- Verletzung vertragstypischer Pflichten
- Pflichtverletzung durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
- Ansprüche verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Kenntnis gemäß § 199 Abs. 1 BGB.
Ausnahmen:- 30 Jahre bei Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit
- 10 Jahre (ab Entstehung) bzw. 30 Jahre (ab schädigendem Ereignis) bei sonstigen Schäden
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten bzw. üblichen Preise verpflichtet, auch für durch ihn veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte (z. B. GEMA).
- Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Änderungen von Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss können zu einer Preisanpassung (max. 5 %) führen.
- Preisänderungen bei Änderungen durch den Kunden (z. B. Teilnehmerzahl, Leistungsumfang) sind möglich.
- Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.
- Das Hotel kann eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen (No Show)
- Rücktritt ist nur bei:
- Vereinbartem Rücktrittsrecht
- Gesetzlichem Rücktrittsrecht
- Zustimmung des Hotels (in Textform empfohlen)
- Bei fristgerechtem Rücktritt (Option) entstehen keine Ansprüche des Hotels.
Stornierungsbedingungen:
Logis / Veranstaltungen
- Bis 28 Tage vor Anreise: kostenfrei
- 27–14 Tage vor Anreise: 30 % des Gesamtpreises
- 13–7 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
- 6–0 Tage vor Anreise: 80 % des Gesamtpreises
- Keine Rückvergütung oder Minderung bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
V. Rücktritt des Hotels
- Bei vereinbartem Rücktrittsrecht kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten, wenn andere Anfragen für denselben Zeitraum vorliegen und der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist auf sein Recht verzichtet.
- Bei Zahlungsverzug trotz Nachfrist kann das Hotel zurücktreten.
- Das Hotel kann aus wichtigem Grund außerordentlich zurücktreten, z. B. bei:
- Höherer Gewalt
- Falschen Angaben durch den Kunden
- Gefährdung von Sicherheit, Ansehen oder Betrieb
- Verstoß gegen I. Nr. 2
- Kein Anspruch auf Schadenersatz bei berechtigtem Rücktritt.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeit
- Änderungen >5 % spätestens 5 Werktage vorher – schriftliche Zustimmung erforderlich.
- Bis zu 5 % Reduzierung wird akzeptiert. Darüber hinaus gilt: ursprüngliche Anzahl – 5 %.
- Erhöhte Teilnehmerzahl = Abrechnung nach tatsächlicher Zahl.
- Bei Abweichungen >10 %: Preis- und Raumänderungen möglich.
- Bei Zeitverschiebungen kann das Hotel Zusatzkosten berechnen, sofern kein Verschulden des Hotels vorliegt.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Mitgebrachte Speisen und Getränke sind untersagt – Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Es wird eine Gemeinkostendeckung berechnet.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
- Beschaffung durch das Hotel im Namen und auf Rechnung des Kunden. Kunde haftet für sachgemäße Rückgabe und stellt Hotel frei.
- Eigene elektrische Geräte nur mit Zustimmung – Schäden trägt der Kunde.
- Eigene Kommunikationsgeräte erlaubt, Anschlussgebühr möglich.
- Bei Nichtnutzung hauseigener Technik trotz vorhandenem Kundenanschluss: Ausfallvergütung möglich.
- Hotel beseitigt Störungen umgehend. Keine Minderung bei nicht vom Hotel verschuldeten Störungen.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden. Hotel haftet nur bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Gesundheitsschäden.
- Gegenstände müssen den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen.
- Nicht entfernte Gegenstände werden auf Kosten des Kunden gelagert oder entfernt. Nutzungsentschädigung möglich.
X. Haftung des Hotels und des Kunden
- Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden. Unternehmer haften unabhängig vom Verschulden.
- Das Hotel kann Sicherheiten (z. B. Kaution, Versicherung) verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
- Änderungen/Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort: Sitz des Hotels in Burscheid.
- Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr: Sitz des Hotels. Bei Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland: ebenfalls Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht sind ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.